RS OGH 1999/5/20 2Ob130/99b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1999
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Norm

ABGB §721

Rechtssatz

Werden bei der Errichtung eines schriftlichen Testaments auch die Vorschriften für ein mündliches Testament eingehalten, bestehen demnach das schriftliche und das mündliche Testament nebeneinander, dann wirkt ein schlüssiger Widerruf des schriftlichen Testaments auch auf das mündliche Testament.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112206

Dokumentnummer

JJR_19990520_OGH0002_0020OB00130_99B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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