RS OGH 2025/11/19 7Ob127/99y; 7Ob169/14z; 7Ob163/14t; 7Ob21/18s; 7Ob45/19x; 7Ob68/20f; 7Ob108/21i; 7

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Veröffentlicht am 28.05.1999
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Norm

BVB Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung §1

Rechtssatz

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Summenversicherung, die Versicherungsleistung erfolgt also unabhängig vom Nachweis eines Schadens, insbesondere einer Einkommensbuße. Versicherte Gefahr in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der vorzeitige Rückgang oder der Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112258

Im RIS seit

27.06.1999

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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