RS OGH 2025/11/19 7Ob127/99y; 7Ob169/14z; 7Ob163/14t; 7Ob68/20f; 7Ob108/21i; 7Ob54/22z; 7Ob150/25x

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Veröffentlicht am 28.05.1999
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Norm

BVB Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung §1

Rechtssatz

Diese Versicherungsart soll Schutz vor dem Zustand bieten, in dem ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf oder einen angemessenen bedingungsgemäßen Vergleichsberuf auszuüben.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Schonarbeitsplatz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112257

Im RIS seit

27.06.1999

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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