Rechtssatz
Ob ein Vergleich dem bei dessen pflegschaftsbehördlicher Genehmigung stets zu beachtenden Kindeswohl entspricht, hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112025Im RIS seit
27.06.1999Zuletzt aktualisiert am
05.02.2025