Norm
ABGB §140 Abs1 AaRechtssatz
Eine Berücksichtigung der Vereinbarung über die Schad- und Klagloshaltung betreffend den Kindesunterhalt kommt im Aufteilungsverfahren mangels besonderer Vereinbarung nicht in Betracht. Regelungen, die die Eltern über die Höhe und die Modalitäten der Unterhaltszahlungen bezüglich der Kinder treffen, berühren den Aufteilungsanspruch geschiedener Ehepartner grundsätzlich nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112026Dokumentnummer
JJR_19990528_OGH0002_0070OB00267_98K0000_001