Norm
ASVG §131 Abs1Rechtssatz
Bei computertechnisch bestimmten, an einem Großgerät vorgenommenes Diagnoseverfahren (hier: MRT-Untersuchung), steht für den Betroffenen die jeweilige technische (maschinelle) Ausstattung des Großgerätes, nicht aber das besondere Vertrauensverhältnis zur Persönlichkeit eines bestimmten Arztes im Vordergrund. Hier wird der Grundsatz der freien Arztwahl durch andere, vor allem technisch-wirtschaftliche Gesichtspunkte überlagert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112202Im RIS seit
01.07.1999Zuletzt aktualisiert am
16.07.2010