RS OGH 1999/6/1 10ObS365/98v, 10ObS6/99a, 10ObS79/10f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.1999
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Norm

ASVG §131 Abs1
ASVG §342 Abs1

Rechtssatz

Bei computertechnisch bestimmten, an einem Großgerät vorgenommenes Diagnoseverfahren (hier: MRT-Untersuchung), steht für den Betroffenen die jeweilige technische (maschinelle) Ausstattung des Großgerätes, nicht aber das besondere Vertrauensverhältnis zur Persönlichkeit eines bestimmten Arztes im Vordergrund. Hier wird der Grundsatz der freien Arztwahl durch andere, vor allem technisch-wirtschaftliche Gesichtspunkte überlagert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112202

Im RIS seit

01.07.1999

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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