Norm
ZPO §57Rechtssatz
Kraft der Legaldefinition des Art 25 LGVÜ fallen auch Kostenentscheidungen unter den Begriff der "gerichtlichen Entscheidung". Somit sind Kläger mit einem Wohnsitz in einem Vertragsstaat des LGVÜ jedenfalls von der Prozeßkostensicherheit iSd § 57 Abs 2 Z 1a ZPO befreit.Kraft der Legaldefinition des Artikel 25, LGVÜ fallen auch Kostenentscheidungen unter den Begriff der "gerichtlichen Entscheidung". Somit sind Kläger mit einem Wohnsitz in einem Vertragsstaat des LGVÜ jedenfalls von der Prozeßkostensicherheit iSd Paragraph 57, Absatz 2, Ziffer eins a, ZPO befreit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112142Dokumentnummer
JJR_19990616_OGH0002_0090OB00149_99Y0000_001