Rechtssatz
Bei erforderlicher Herstellung einer Wegeanlage kann der Eigentümer Grundablöse begehren (§ 7 NWG), sonst obliegen Herstellung und laufende Kosten bei Alleinbenützung dem wegebedürftigen Antragsteller.Bei erforderlicher Herstellung einer Wegeanlage kann der Eigentümer Grundablöse begehren (Paragraph 7, NWG), sonst obliegen Herstellung und laufende Kosten bei Alleinbenützung dem wegebedürftigen Antragsteller.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112176Im RIS seit
24.06.1999Zuletzt aktualisiert am
03.02.2026