RS OGH 2017/10/25 1Ob105/99v, 10Ob11/07a, 10Ob22/13b, 8Ob28/14x, 6Ob256/16i

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Rechtssatz

Für eine nach Art und Umfang den Durchschnitt erheblich übersteigende Leistung des Rechtsanwalts ist nicht einfach der Umfang der Arbeit, die der Rechtsanwalt von sich aus verrichtete, sondern allein das Verhältnis zwischen diesem und dem damit erzielbaren Erfolg bedeutsam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112217

Im RIS seit

29.07.1999

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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