Norm
ABGB §932 Abs1 IIIaRechtssatz
Der Wandlungsanspruch kann klageweise nicht nur mittels Leistungsklage, sondern neben einer solchen auch als reines Rechtsgestaltungsbegehren, aber auch ohne gleichzeitige Erhebung eines Leistungsbegehrens geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112208Dokumentnummer
JJR_19990629_OGH0002_0010OB00122_99V0000_001