RS OGH 1999/7/1 2Ob188/99g

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Veröffentlicht am 01.07.1999
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Rechtssatz

Es besteht kein rechtliches Interesse an der Feststellung einer Schuld, wenn der solidarisch haftende Mitschuldner des Beklagten die Schuld durch - wenn auch unter Vorbehalt der Rückforderung geleistete - Zahlung getilgt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112194

Dokumentnummer

JJR_19990701_OGH0002_0020OB00188_99G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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