RS OGH 2025/7/22 4Ob138/99v; 6Ob14/03g; 4Ob133/07y; 6Ob239/07a; 6Ob61/08a; 6Ob123/08v; 6Ob236/09p; 6

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Veröffentlicht am 13.07.1999
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Rechtssatz

Je nach der Lage des Einzelfalls können Äußerungen über die Rechtsfolgen einer bestimmten Gesetzeslage einmal Tatsachenbehauptungen, ein anderes Mal aber auch reine Werturteile sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112210

Im RIS seit

12.08.1999

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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