Norm
ASVG §228 Abs1Rechtssatz
1. Die Anerkennung einer fiktiven Beitragszeit für eine in den "eingegliederten Ostgebieten" (hier: damaliger Reichsgau Wartheland) verrichtete Arbeit kommt in entsprechender Anwendung des § 14 II WGSVG (Fassung: 22.12.1970) auch insoweit in Betracht, als die reichsgesetzliche Rentenversicherung noch nicht eingeführt worden war.
2. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeit nach den damals geltenden deutschen Rechtsvorschriften als versicherungspflichtige Beschäftigung einzustufen gewesen wäre.
3. Zur Abgrenzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von (nicht versicherter) Zwangsarbeit (Anschluss an BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr15).
Entscheidungstexte
Schlagworte
*D*; Richtige Geschäftszahl: B 13 RJ 71/98European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:1999:RS0113847Dokumentnummer
JJR_19990714_AUSL002_0130RJ00071_9800000_001