Norm
FBG §3 Z15Rechtssatz
Die durch einen Zusammenschlußvertrag nach Art IV § 23 UmgrStG bewirkte Übertragung eines nicht protokollierten Einzelunternehmens in das Vermögen einer GmbH, wodurch eine (hier atypische) stille Gesellschaft entsteht, ist gemäß § 3 Z 15 FBG im Firmenbuch der übernehmenden Gesellschaft einzutragen.Die durch einen Zusammenschlußvertrag nach Artikel römisch vier, Paragraph 23, UmgrStG bewirkte Übertragung eines nicht protokollierten Einzelunternehmens in das Vermögen einer GmbH, wodurch eine (hier atypische) stille Gesellschaft entsteht, ist gemäß Paragraph 3, Ziffer 15, FBG im Firmenbuch der übernehmenden Gesellschaft einzutragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112316Dokumentnummer
JJR_19990715_OGH0002_0060OB00070_99H0000_001