RS OGH 1999/7/15 6Ob164/98f

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Veröffentlicht am 15.07.1999
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Norm

ABGB §1330 Abs2 BII

Rechtssatz

Bei der Äußerung des Erstbeklagten, der Kläger habe ihn bezichtigt, mit der Formulierung "Man sollte den Politikern auf die Finger klopfen, sie quasi jagen wie die Hasen", zur Erschießung der Politiker aufgefordert zu haben, handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung im Sinne des § 1330 Abs 2 ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112339

Dokumentnummer

JJR_19990715_OGH0002_0060OB00164_98F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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