Norm
StGB §133 Abs1 BRechtssatz
Ein vom Finanzamt auf das (betriebliche) Abgabenkonto des Beschwerdeführers überwiesenes Guthaben im Sinne des § 215 BAO stellt einen Vermögenswert dar, der ausschließlich dem vom Angeklagten betriebenen Unternehmen zusteht und über den er (als juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer) frei verfügen darf (vgl VwGH 12. November 1981, 81/15/0114).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112348Dokumentnummer
JJR_19990812_OGH0002_0150OS00063_9900000_001