RS OGH 1999/8/12 15Os63/99, 15Os56/01 (15Os57/01)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.08.1999
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Norm

StGB §133 Abs1 B
StPO §281 Abs1 Z9 lita

Rechtssatz

Ein vom Finanzamt auf das (betriebliche) Abgabenkonto des Beschwerdeführers überwiesenes Guthaben im Sinne des § 215 BAO stellt einen Vermögenswert dar, der ausschließlich dem vom Angeklagten betriebenen Unternehmen zusteht und über den er (als juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer) frei verfügen darf (vgl VwGH 12. November 1981, 81/15/0114).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112348

Dokumentnummer

JJR_19990812_OGH0002_0150OS00063_9900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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