RS OGH 1999/8/12 15Os92/99

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Veröffentlicht am 12.08.1999
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Norm

MedienG §8a As3
StPO §41

Rechtssatz

§ 8a MedG ist eine Sonderregelung betreffend das selbständige Entschädigungsverfahren, deren Abs 3 die §§ 63 bis 73 ZPO in diesem Verfahren für sinngemäß anwendbar erklärt. Diese Regelung betrifft damit die Parteien eines besonders gestalteten Verfahrens und ist in Bezug auf den Privatbeteiligten im (allgemeinen) Strafprozess nicht analog anwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112355

Im RIS seit

11.09.1999

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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