RS OGH 1999/8/27 1Ob208/99s, 8Ob200/02y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.1999
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Norm

ABGB §880a A
KO §11 Abs1

Rechtssatz

Ein Aussonderungsanspruch oder Absonderungsanspruch des Garanten im Konkurs seines Auftraggebers im Falle eines in der Masse noch abgesondert vorhandenen Rückflusses des vom Begünstigten zu Unrecht abgerufenen Garantiebetrags läßt sich auf dem Boden der Wertverfolgungslehre nicht zureichend begründen. Es besteht auch gar kein Bedürfnis, ein solches Wertverfolgungsrecht des Garanten anzuerkennen, kann sich doch dieser gegen das Insolvenzrisiko seines Auftraggebers schuldrechtlich ohnehin absichern.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 208/99s
    Entscheidungstext OGH 27.08.1999 1 Ob 208/99s
    Veröff: SZ 72/131
  • 8 Ob 200/02y
    Entscheidungstext OGH 20.03.2003 8 Ob 200/02y
    Vgl auch; Beisatz: Diese Grundsätze lassen sich auch auf Fälle des (hier: nicht gerechtfetgten) Abrufes einer Bankgarantie nach Konkurseröffnung übertragen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112605

Dokumentnummer

JJR_19990827_OGH0002_0010OB00208_99S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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