Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Ein Aussonderungsanspruch oder Absonderungsanspruch des Garanten im Konkurs seines Auftraggebers im Falle eines in der Masse noch abgesondert vorhandenen Rückflusses des vom Begünstigten zu Unrecht abgerufenen Garantiebetrags läßt sich auf dem Boden der Wertverfolgungslehre nicht zureichend begründen. Es besteht auch gar kein Bedürfnis, ein solches Wertverfolgungsrecht des Garanten anzuerkennen, kann sich doch dieser gegen das Insolvenzrisiko seines Auftraggebers schuldrechtlich ohnehin absichern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112605Dokumentnummer
JJR_19990827_OGH0002_0010OB00208_99S0000_001