RS OGH 1999/9/13 4Ob39/99k

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Veröffentlicht am 13.09.1999
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Norm

AnfO §2 Z3
GBG §13 Abs1
  1. AnfO § 2 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021

Rechtssatz

Die Einverleibung eines Zwangspfandrechts nur auf einem Liegenschaftsanteil des Schuldners ist trotz § 13 Abs 1 GBG hier zulässig, weil ja die Klägerin infolge des auf dem vom Schuldner früher erworbenen Hälfteanteil (Anteil 3) einverleibten Belastungs- und Veräußerungsverbots nicht auf die ganze Liegenschaft greifen kann.Die Einverleibung eines Zwangspfandrechts nur auf einem Liegenschaftsanteil des Schuldners ist trotz Paragraph 13, Absatz eins, GBG hier zulässig, weil ja die Klägerin infolge des auf dem vom Schuldner früher erworbenen Hälfteanteil (Anteil 3) einverleibten Belastungs- und Veräußerungsverbots nicht auf die ganze Liegenschaft greifen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112473

Dokumentnummer

JJR_19990913_OGH0002_0040OB00039_99K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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