RS OGH 1999/9/13 16Ok2/99, 16Ok51/05

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1999
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Norm

KartG §2
KartG 2005 §2 Abs2 Z1
KartG §16

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob ein Bagatellkartell vorliegt, haben Marktanteile, die von der Beschränkung des Wettbewerbs nicht betroffen sind, außer Betracht zu bleiben (vgl ÖBl 1977,170 - Austria Ski Pool).

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 2/99
    Entscheidungstext OGH 13.09.1999 16 Ok 2/99
  • 16 Ok 51/05
    Entscheidungstext OGH 26.06.2006 16 Ok 51/05
    Vgl aber; Beisatz: Der klare Wortlaut der Neuregelung (§ 2 Abs 2 Z 1 KartG 2005) stellt nicht mehr auf den durch das Kartell betroffenen Markt, sondern auf den Marktanteil der an dem Kartell beteiligten Unternehmer ab, das heißt Marktanteile der Kartellmitglieder in anderen regionalen Teilmärkten, die von der Beschränkung des Wettbewerbs nicht betroffen sind, sind ebenfalls mitzuzählen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112420

Dokumentnummer

JJR_19990913_OGH0002_0160OK00002_9900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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