Norm
ABGB §1489 IIRechtssatz
Zum Beginn der Verjährungsfrist bei einer am Plasmaspender ausgelösten, vorerst unbekannten Hepatitis-C-Infektion mit Spätfolgen: Erst ab dem Zeitpunkt, wo eine ausreichende Grundlage für eine erfolgreiche Klage, was Kausalität und Verschulden angeht, vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112802Dokumentnummer
JJR_19990915_OGH0002_0030OB00123_99F0000_001