RS OGH 1999/9/15 3Ob123/99f

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Veröffentlicht am 15.09.1999
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Norm

ABGB §1489 II

Rechtssatz

Zum Beginn der Verjährungsfrist bei einer am Plasmaspender ausgelösten, vorerst unbekannten Hepatitis-C-Infektion mit Spätfolgen: Erst ab dem Zeitpunkt, wo eine ausreichende Grundlage für eine erfolgreiche Klage, was Kausalität und Verschulden angeht, vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112802

Dokumentnummer

JJR_19990915_OGH0002_0030OB00123_99F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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