RS OGH 2014/4/23 3Ob72/98d, 3Ob92/12v, 3Ob190/13g, 4Ob52/14x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1999
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Anhängigkeit einer Oppositionsklage hindert nämlich die Rückforderung der im Exekutionsweg hereingebrachten (oder von ihm unter Exekutionsdruck bezahlten) Beträge mit Leistungsklage (gemäß § 1431 ABGB) nicht, weil die Entscheidung im Oppositionsprozeß zwar, insoweit sie das Bestehen oder Nichtbestehen des betriebenen Anspruchs feststellen sollte, für die Entscheidung des Rechtsstreites über die Leistungsklage präjudiziell sein, der Kläger jedoch nur mit der Leistungsklage die Rückzahlung der ihm zustehenden Beträge erreichen kann, weshalb zwischen diesen beiden Klagen keine Streitanhängigkeit besteht (RPflSlgE 1983/117).Die Anhängigkeit einer Oppositionsklage hindert nämlich die Rückforderung der im Exekutionsweg hereingebrachten (oder von ihm unter Exekutionsdruck bezahlten) Beträge mit Leistungsklage (gemäß Paragraph 1431, ABGB) nicht, weil die Entscheidung im Oppositionsprozeß zwar, insoweit sie das Bestehen oder Nichtbestehen des betriebenen Anspruchs feststellen sollte, für die Entscheidung des Rechtsstreites über die Leistungsklage präjudiziell sein, der Kläger jedoch nur mit der Leistungsklage die Rückzahlung der ihm zustehenden Beträge erreichen kann, weshalb zwischen diesen beiden Klagen keine Streitanhängigkeit besteht (RPflSlgE 1983/117).

Entscheidungstexte

  • RS0112767">3 Ob 72/98d
    Entscheidungstext OGH 15.09.1999 3 Ob 72/98d
  • RS0112767">3 Ob 92/12v
    Entscheidungstext OGH 11.07.2012 3 Ob 92/12v
    Veröff: SZ 2012/71
  • RS0112767">3 Ob 190/13g
    Entscheidungstext OGH 28.11.2013 3 Ob 190/13g
  • RS0112767">4 Ob 52/14x
    Entscheidungstext OGH 23.04.2014 4 Ob 52/14x
    Auch; Veröff: SZ 2014/40

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112767

Im RIS seit

15.10.1999

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten