Norm
EO §382 Z8 litaRechtssatz
Ab Zustellung des Ersturteils, mit dem der Klägerin weniger als der einstweilige Unterhalt (§ 382 Z 8 lit a EO) zugesprochen wird, kann sich die Klägerin nicht mehr auf gutgläubigen Verbrauch der ihr aufgrund der Einstweiligen Verfügung geleisteten Beträge berufen.Ab Zustellung des Ersturteils, mit dem der Klägerin weniger als der einstweilige Unterhalt (Paragraph 382, Ziffer 8, Litera a, EO) zugesprochen wird, kann sich die Klägerin nicht mehr auf gutgläubigen Verbrauch der ihr aufgrund der Einstweiligen Verfügung geleisteten Beträge berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112487Dokumentnummer
JJR_19990928_OGH0002_0040OB00217_99M0000_001