RS OGH 1999/10/5 10ObS240/99p

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Veröffentlicht am 05.10.1999
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Norm

BPGG §46

Rechtssatz

§ 46 ASGG sichert im Ausland wohnenden Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundespflegegeldgesetz eine pflegebezogene Leistung bezogen, den weiteren Bezug dieser Leistung in der jeweils mit dem Anpassungsfaktor aufgewerteten Höhe. Im übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der in § 3 BPGG genannten Normen in der zum 30. 6. 1993 geltenden Fassung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112556

Dokumentnummer

JJR_19991005_OGH0002_010OBS00240_99P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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