RS OGH 1999/10/20 3Ob202/98x

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Veröffentlicht am 20.10.1999
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Norm

ABGB §364c D3

Rechtssatz

Eine spätere Kenntnis von einem zuvor obligatorisch begründeten Veräußerungs- und Belastungsverbot kann einen früher aus der Verpfändung dieser Liegenschaft erworbenen Anspruch nicht beseitigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0113111

Dokumentnummer

JJR_19991020_OGH0002_0030OB00202_98X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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