Norm
ABGB §871 BIVRechtssatz
Von den Parteien des Diskontvertrages wird typischerweise gerade nicht die Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners als selbstverständlich vorausgesetzt, so dass ein gemeinsamer Irrtum über diesen Umstand nicht zur Anfechtung des Diskontvertrages berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112555Dokumentnummer
JJR_19991021_OGH0002_0080OB00237_97D0000_001