RS OGH 1999/10/22 1Ob49/99h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1999
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Norm

ABGB §414 ff
ABGB §483

Rechtssatz

Die Verarbeitungsregeln werden nicht nur durch Vertrag, sondern auch durch ein besonderes Rechtsverhältnis aufgrund Gesetzes - hier § 483 ABGB - ganz oder teilweise verdrängt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112649

Dokumentnummer

JJR_19991022_OGH0002_0010OB00049_99H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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