Norm
ABGB §880aRechtssatz
Ist der Garantiebegünstigte im Verhältnis zum Garantieauftraggeber rechtsgeschäftlicher Vertreter dessen Vertragspartners im Valutaverhältnis, so kann der nach einem ungerechtfertigten Garantieabruf im Valutaverhältnis entstandene Kondiktionsanspruch nur gegen den Geschäftsherrn geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112946Dokumentnummer
JJR_19991027_OGH0002_0010OB00242_99S0000_001