RS OGH 2026/3/12 5Ob282/99b; 5Ob72/00z; 5Ob222/02m; 5Ob61/04p; 5Ob151/08d; 5Ob268/09m; 5Ob129/25v

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Veröffentlicht am 09.11.1999
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Rechtssatz

Es kann immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden, ob eine Naturalteilung durch Begründung von Wohnungseigentum für die Miteigentümer an der Höhe der Umbaukosten scheitert. Ob zu erwartende Umbaukosten einer Begründung von Wohnungseigentum nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG entgegenstehen, hat sich immer auch am Ergebnis der Umbauarbeiten zu orientieren.Es kann immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden, ob eine Naturalteilung durch Begründung von Wohnungseigentum für die Miteigentümer an der Höhe der Umbaukosten scheitert. Ob zu erwartende Umbaukosten einer Begründung von Wohnungseigentum nach Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 2, WEG entgegenstehen, hat sich immer auch am Ergebnis der Umbauarbeiten zu orientieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112673

Im RIS seit

09.12.1999

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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