Norm
MRG §12a Abs3Rechtssatz
Das bloße Vorliegen von Abtretungsanboten hinsichtlich der betreffenden GmbH-Gesellschaftsanteile ist nicht als Änderung in den rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten zu werten, sodass die nach § 12a Abs 3 MRG erforderlichen Voraussetzungen nicht bewirkt sind.Das bloße Vorliegen von Abtretungsanboten hinsichtlich der betreffenden GmbH-Gesellschaftsanteile ist nicht als Änderung in den rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten zu werten, sodass die nach Paragraph 12 a, Absatz 3, MRG erforderlichen Voraussetzungen nicht bewirkt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112676Dokumentnummer
JJR_19991109_OGH0002_0050OB00290_99D0000_001