Norm
ABGB §1295 Abs2 IcRechtssatz
Wenn eine Versicherung von ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen Gebrauch macht und einen Arzt vom Versicherungsschutz für künftige Leistungsfälle aus einem wichtigen Grund ausschließt, kann der zur Versicherung in keinem Vertragsverhältnis stehende Arzt Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche nur auf eine sittenwidrige deliktische Schädigung nach § 1295 Abs 2 ABGB stützen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112666Dokumentnummer
JJR_19991111_OGH0002_0060OB00198_99G0000_001