Norm
Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art15Rechtssatz
Der vertragsautonom auszulegende Begriff "Klage aus einem Vertrag" in Art 13 Abs 1 EuGVÜ entspricht im Wesentlichen dem in Art 5 Abs 1 EuGVÜ verwendeten Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag". Er erfasst auch Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzungen.Der vertragsautonom auszulegende Begriff "Klage aus einem Vertrag" in Artikel 13, Absatz eins, EuGVÜ entspricht im Wesentlichen dem in Artikel 5, Absatz eins, EuGVÜ verwendeten Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag". Er erfasst auch Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112614Im RIS seit
16.12.1999Zuletzt aktualisiert am
16.01.2026