RS OGH 2002/8/8 4Ob284/99i, 8Ob47/01x, 8Ob32/02t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1999
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Norm

ABGB §1358
  1. ABGB § 1358 heute
  2. ABGB § 1358 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Die Bank, die nach Abgabe einer bedenklichen Bestätigung nach § 10 Abs 3 GmbHG deshalb vom Masseverwalter namens der GmbH in Anspruch genommen wurde und Zahlung an die Masse geleistet hat, ist berechtigt, an dem primär zur Aufbringung der Stammeinlage verpflichteten Gesellschafter unter Berufung auf § 1358 ABGB Regress zu nehmen.Die Bank, die nach Abgabe einer bedenklichen Bestätigung nach Paragraph 10, Absatz 3, GmbHG deshalb vom Masseverwalter namens der GmbH in Anspruch genommen wurde und Zahlung an die Masse geleistet hat, ist berechtigt, an dem primär zur Aufbringung der Stammeinlage verpflichteten Gesellschafter unter Berufung auf Paragraph 1358, ABGB Regress zu nehmen.

Entscheidungstexte

  • RS0112743">4 Ob 284/99i
    Entscheidungstext OGH 23.11.1999 4 Ob 284/99i
    Veröff: SZ 72/185
  • RS0112743">8 Ob 47/01x
    Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 Ob 47/01x
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Regress gegen Darlehensnehmerin nach Leistung von Schadenersatz an Darlehensgeberin durch Vertragserrichter, der nicht für die Abdeckung der pfandweise sichergestellten Darlehensforderung aus dem Kaufpreis sorgt. (T1)
  • RS0112743">8 Ob 32/02t
    Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 Ob 32/02t
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Regress des Vertragserrichters gegen den Verkäufer einer Liegenschaft nach Zahlung von Schadenersatz an den Käufer wegen unterlassener Sicherung (Lastenfreistellung) vor Auszahlung des Kaufpreises. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112743

Dokumentnummer

JJR_19991123_OGH0002_0040OB00284_99I0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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