Norm
ABGB §1358Rechtssatz
Die Bank, die nach Abgabe einer bedenklichen Bestätigung nach § 10 Abs 3 GmbHG deshalb vom Masseverwalter namens der GmbH in Anspruch genommen wurde und Zahlung an die Masse geleistet hat, ist berechtigt, an dem primär zur Aufbringung der Stammeinlage verpflichteten Gesellschafter unter Berufung auf § 1358 ABGB Regress zu nehmen.Die Bank, die nach Abgabe einer bedenklichen Bestätigung nach Paragraph 10, Absatz 3, GmbHG deshalb vom Masseverwalter namens der GmbH in Anspruch genommen wurde und Zahlung an die Masse geleistet hat, ist berechtigt, an dem primär zur Aufbringung der Stammeinlage verpflichteten Gesellschafter unter Berufung auf Paragraph 1358, ABGB Regress zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112743Dokumentnummer
JJR_19991123_OGH0002_0040OB00284_99I0000_002