RS OGH 2025/4/30 4Ob311/99k; 8Ob99/12k; 4Ob144/19h; 6Ob16/25h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1999
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Norm

ABGB §176 B
  1. ABGB § 176 heute
  2. ABGB § 176 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017
  3. ABGB § 176 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  4. ABGB § 176 gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000
  5. ABGB § 176 gültig von 01.07.1989 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Die Entziehung der Obsorge in Teilbereichen schließt die Entziehung der gesetzlichen Vertretung in dem jeweiligen Bereich mit ein. Wird die Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung den Eltern entzogen und den Großeltern übertragen, so sind die Großeltern auch gesetzliche Vertreter des Kindes in allen Angelegenheiten, die die Pflege und Erziehung betreffen. Sie sind daher berechtigt, allenfalls notwendige Verträge über eine ärztliche Behandlung des Kindes zu schließen.

Entscheidungstexte

  • RS0112740">4 Ob 311/99k
    Entscheidungstext OGH 23.11.1999 4 Ob 311/99k
  • RS0112740">8 Ob 99/12k
    Entscheidungstext OGH 24.10.2012 8 Ob 99/12k
    nur: Die Entziehung der Obsorge in Teilbereichen schließt die Entziehung der gesetzlichen Vertretung in dem jeweiligen Bereich mit ein. (T1); Veröff: SZ 2012/111
  • RS0112740">4 Ob 144/19h
    Entscheidungstext OGH 24.09.2019 4 Ob 144/19h
    Beisatz: Hier: Wird die Obsorge im Bereich der Durchsetzung der Ansprüche des Kindes aus einem Unfall und aus allfälligen Behandlungsfehlern entzogen und an einen anderen Obsorgeberechtigten übertragen, schließt dies die Verwaltung der aus der Durchsetzung der Ansprüche erzielten Zahlungen mit ein. (T2)
  • RS0112740">6 Ob 16/25h
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 30.04.2025 6 Ob 16/25h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112740

Im RIS seit

23.12.1999

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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