Norm
ABGB §1155Rechtssatz
Der vorläufige Weiterbestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund der gemäß § 61 Abs 1 Z 1 ASGG eintretenden Verbindlichkeitswirkung des der Kündigungsanfechtungsklage stattgebenden ersten Rechtsgestaltungsurteiles des Gerichtes erster Instanz vorläufig bis zur Beendigung des Verfahrens ermöglicht die Anwendbarkeit des § 1155 ABGB, der ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzt.Der vorläufige Weiterbestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund der gemäß Paragraph 61, Absatz eins, Ziffer eins, ASGG eintretenden Verbindlichkeitswirkung des der Kündigungsanfechtungsklage stattgebenden ersten Rechtsgestaltungsurteiles des Gerichtes erster Instanz vorläufig bis zur Beendigung des Verfahrens ermöglicht die Anwendbarkeit des Paragraph 1155, ABGB, der ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0113094Im RIS seit
31.12.1999Zuletzt aktualisiert am
04.08.2025