RS OGH 1999/12/20 1Bkd11/99

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Veröffentlicht am 20.12.1999
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Norm

DSt 1990 §2 E

Rechtssatz

Es ist ein an sich legitimes Recht jedes Kammermitgliedes direkt oder indirekt die Berechtigung der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, Kammerbeiträge einzuheben und Großschadens-Versicherungsbeitritte zu verlangen, dem Grunde und der Höhe nach zu bestreiten.

Entscheidungstexte

  • 1 Bkd 11/99
    Entscheidungstext OGH 20.12.1999 1 Bkd 11/99

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0113265

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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