RS OGH 2008/12/17 16Ok9/99, 16Ok12/08

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1999
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Norm

KartG 1988 §25 Abs3 Z3
KartG 1988 §37 Z3
KartG 2005 §7

Rechtssatz

Ein "potentieller Unternehmer" (hier ruhende Taxikonzession) ist nur dann antragsberechtigt nach § 25 Abs 3 Z 3 beziehungsweise § 37 Z 3 KartG, wenn er behauptet und bescheinigt, dass er in absehbarer Zeit wieder aktiver Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr wird.Ein "potentieller Unternehmer" (hier ruhende Taxikonzession) ist nur dann antragsberechtigt nach Paragraph 25, Absatz 3, Ziffer 3, beziehungsweise Paragraph 37, Ziffer 3, KartG, wenn er behauptet und bescheinigt, dass er in absehbarer Zeit wieder aktiver Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112846

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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