RS OGH 1999/12/21 4Ob335/99i, 6Ob27/00i, 2Ob103/02i, 7Ob58/04m, 10Ob41/11v

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Veröffentlicht am 21.12.1999
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Norm

UVG §2 Abs2 Z2
UVG §20 Abs1 Z4 lita

Rechtssatz

Ein Gewährungsgrund, der am Beginn eines Monats noch nicht und zum Monatsende nicht mehr bestanden hat, erfüllt die Voraussetzungen für die Vorschussgewährung; umgekehrt hindert ein Versagungsgrund, der nur an einigen Tagen eines Monats gegeben war, die Bevorschussung für den gesamten Monat nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112995

Im RIS seit

20.01.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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