RS OGH 2023/12/19 4Ob335/99i; 6Ob27/00i; 2Ob103/02i; 7Ob58/04m; 10Ob41/11v; 10Ob44/23b

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Veröffentlicht am 21.12.1999
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Norm

UVG §2 Abs2 Z2
UVG §20 Abs1 Z4 lita
  1. UVG § 2 heute
  2. UVG § 2 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003
  3. UVG § 2 gültig von 01.07.1989 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Ein Gewährungsgrund, der am Beginn eines Monats noch nicht und zum Monatsende nicht mehr bestanden hat, erfüllt die Voraussetzungen für die Vorschussgewährung; umgekehrt hindert ein Versagungsgrund, der nur an einigen Tagen eines Monats gegeben war, die Bevorschussung für den gesamten Monat nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112995

Im RIS seit

20.01.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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