Norm
UVG §2 Abs2 Z2Rechtssatz
Nach dem Wortlaut des § 2 Abs 2 Z 2 UVG besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse ua dann nicht, wenn das Kind auf Grund einer Maßnahme der vollen Erziehung in einem Heim untergebracht ist; beide Voraussetzungen müssen also kumulativ vorliegen.Nach dem Wortlaut des Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 2, UVG besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse ua dann nicht, wenn das Kind auf Grund einer Maßnahme der vollen Erziehung in einem Heim untergebracht ist; beide Voraussetzungen müssen also kumulativ vorliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112994Im RIS seit
20.01.2000Zuletzt aktualisiert am
15.04.2016