Norm
ZPO §411 AaRechtssatz
Der erstmals im Revisionsrekurs geltend gemachte Umstand der entschiedenen Rechtssache bewirkt die Nichtigkeit der Beschlüsse der Vorinstanzen und die Unzulässigkeit des Vollstreckbarerklärungsantrages und Exekutionsantrages der betreibenden Partei, die deshalb zurückzuweisen war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112918Dokumentnummer
JJR_19991222_OGH0002_0030OB00103_99I0000_001