RS OGH 2000/1/12 13Os167/99

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.2000
beobachten
merken

Norm

FinStrG §20 Abs2
MRK Art5 Abs1 III4a
MRK Art6 Abs1 II1b
PersFrSchG Art3

Rechtssatz

Zur Herantragung der Verurteilung wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung an den Verfassungsgerichtshof findet sich selbst im Fall der aufgrund einer angeblich unverschuldeten Geldknappheit beigebrachten Umwandlung der Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe kein Grund, sieht doch der Verfassungsgesetzgeber selbst (unter Berücksichtigung der Art 5 Abs 1 und 6 Abs 1 MRK) die Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafen sogar durch Verwaltungsbehörden vor (Art 3 PersFrG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113137

Im RIS seit

11.02.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten