Norm
FinStrG §20 Abs1Rechtssatz
§ 20 Abs 1 FinStrG schreibt eine Ersatzfreiheitsstrafe zwingend vor ("so ist zugleich") und sieht eine selbständige bedingte Nachsicht von Ersatzfreiheitsstrafen nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113138Im RIS seit
11.02.2000Zuletzt aktualisiert am
25.11.2015