RS OGH 2000/1/25 10ObS357/99v, 10ObS69/00w, 10ObS39/03p, 10ObS100/05m

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Veröffentlicht am 25.01.2000
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Norm

ZPO §271
IPRG §4
AbkSozSi Österreich - Spanien allg

Rechtssatz

Unabhängig davon, ob eine Bindung an die Auskunft des ausländischen Versicherungsträgers über die ausländischen Versicherungszeiten besteht, muss die Auskunft jedenfalls dann nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden, wenn nach der Aktenlage keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, ihre Richtigkeit anzuzweifeln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113190

Dokumentnummer

JJR_20000125_OGH0002_010OBS00357_99V0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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