Norm
WEG idF 3. WÄG §26 Abs2Rechtssatz
§ 13 Abs 2 WEG ist auf Fragen der Zustimmung zur Errichtung eines Schanigartens auf einer öffentlichen Verkehrsfläche nicht analog anzuwenden, weshalb ein diesbezügliches ausserstreitiges Verfahren gemäß § 26 Abs 2 WEG nicht möglich ist.Paragraph 13, Absatz 2, WEG ist auf Fragen der Zustimmung zur Errichtung eines Schanigartens auf einer öffentlichen Verkehrsfläche nicht analog anzuwenden, weshalb ein diesbezügliches ausserstreitiges Verfahren gemäß Paragraph 26, Absatz 2, WEG nicht möglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113016Dokumentnummer
JJR_20000125_OGH0002_0050OB00334_99Z0000_001