RS OGH 2000/1/25 5Ob304/99p, 5Ob1/12a, 5Ob193/12m, 5Ob173/12w, 5Ob140/20d

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Veröffentlicht am 25.01.2000
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Norm

MRG idF 3. WÄG §15a Abs1 Z2
MRG aF §16 Abs2

Rechtssatz

Das für die Ausstattungskategorie B voraussetzende Vorhandensein von (eigenem) Vorraum und Küche beziehungsweise Kochnische ist nicht erfüllt, wenn ein unmittelbar vom Stiegenhaus betretbarer Vorraum von nur 4 Quadratmetern Größe auch mit einer "Küchenzeile" eingerichtet ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

m2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113013

Im RIS seit

24.02.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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