Norm
IESG §11Rechtssatz
§ 11 IESG hat einen Betriebsübergang nicht im Auge. § 11 Abs 3 IESG legt nahe, dass der Rückgriffsanspruch auch unter Berücksichtigung des gesamten Aufbaus des § 11 IESG nur gegenüber dem insolventen Arbeitgeber bestehen soll.Paragraph 11, IESG hat einen Betriebsübergang nicht im Auge. Paragraph 11, Absatz 3, IESG legt nahe, dass der Rückgriffsanspruch auch unter Berücksichtigung des gesamten Aufbaus des Paragraph 11, IESG nur gegenüber dem insolventen Arbeitgeber bestehen soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113056Dokumentnummer
JJR_20000127_OGH0002_008OBS00219_99K0000_003