RS OGH 2000/2/2 13Os3/00, 12Os63/14b

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Veröffentlicht am 02.02.2000
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Norm

SMG §38 Abs1 Z1

Rechtssatz

Im Falle des § 38 Abs 1 Z 1 SMG genügt es, wenn nur der Antrag auf Bestrafung wegen der weiteren strafbaren Handlung - nicht aber auch der Fortsetzungsantrag selbst - innerhalb der Probezeit gestellt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113273

Im RIS seit

03.03.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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