RS OGH 2000/2/24 8ObS23/00s, 8ObS245/00p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2000
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Norm

IESG §3a Abs1

Rechtssatz

In der Regelung des § 3a Abs 1 IESG ist keine Lücke enthalten.

Entscheidungstexte

  • 8 ObS 23/00s
    Entscheidungstext OGH 24.02.2000 8 ObS 23/00s
  • 8 ObS 245/00p
    Entscheidungstext OGH 23.10.2000 8 ObS 245/00p
    Vgl aber; Beisatz: Auch wenn man davon ausgeht, dass § 3a Abs 1 IESG die zur Anspruchssicherung geeigneten Verfahren taxativ aufzählt, ist nach der Rechtsprechung eine erweiternde Auslegung nicht von vornherein ausgeschlossen; auch taxative Aufzählungen sind - wenn es die Teleologie der auszulegenden Bestimmung verlangt - einer erweiternden Auslegung beziehungsweise einer vorsichtigen Analogie zugänglich. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113353

Dokumentnummer

JJR_20000224_OGH0002_008OBS00023_00S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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