RS OGH 2000/2/24 6Ob321/99w

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Veröffentlicht am 24.02.2000
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Rechtssatz

Ob die Ausweisung des gesetzlichen Erbrechts gemäß § 122 AußStrG als erbracht anzusehen ist oder nicht, ist eine von den Umständen des Einzelfalls abhängige Rechtsfrage.Ob die Ausweisung des gesetzlichen Erbrechts gemäß Paragraph 122, AußStrG als erbracht anzusehen ist oder nicht, ist eine von den Umständen des Einzelfalls abhängige Rechtsfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113192

Dokumentnummer

JJR_20000224_OGH0002_0060OB00321_99W0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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