Rechtssatz
Ob die Ausweisung des gesetzlichen Erbrechts gemäß § 122 AußStrG als erbracht anzusehen ist oder nicht, ist eine von den Umständen des Einzelfalls abhängige Rechtsfrage.Ob die Ausweisung des gesetzlichen Erbrechts gemäß Paragraph 122, AußStrG als erbracht anzusehen ist oder nicht, ist eine von den Umständen des Einzelfalls abhängige Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113192Dokumentnummer
JJR_20000224_OGH0002_0060OB00321_99W0000_002