RS OGH 2000/2/24 6Ob321/99w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2000
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Norm

AußStrG §14 Abs1 C2b

Rechtssatz

Ob die Ausweisung des gesetzlichen Erbrechts gemäß § 122 AußStrG als erbracht anzusehen ist oder nicht, ist eine von den Umständen des Einzelfalls abhängige Rechtsfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113192

Dokumentnummer

JJR_20000224_OGH0002_0060OB00321_99W0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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