RS OGH 2024/5/14 6Ob235/99y; 6Ob110/00w; 9Ob257/00k; 3Ob189/05y; 6Ob199/13b; 10Ob21/24x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2000
beobachten
merken

Rechtssatz

Banken verfügen auf Grund ihres höheren unternehmerischen Organisationsgrades über eine Beurteilungsmöglichkeit wirtschaftlicher Gegebenheiten, die die Anlegung eines strengeren Maßstabes rechtfertigt. Sie sind auch in größerem Maß in der Lage, ihren Geschäftspartner zur Offenlegung der geschäftlichen Verhältnisse zu veranlassen. Beim Wissenmüssen über einen Insolvenztatbestand reicht jedenfalls schon leichte Fahrlässigkeit. Die Unterlassung zumutbarer Aufklärungsschritte ist ein vorwerfbarer Sorgfaltsverstoß.

Entscheidungstexte

  • RS0113184">6 Ob 235/99y
    Entscheidungstext OGH 24.02.2000 6 Ob 235/99y
    Veröff: SZ 73/37
  • RS0113184">6 Ob 110/00w
    Entscheidungstext OGH 23.11.2000 6 Ob 110/00w
    Vgl auch; Veröff: SZ 73/182
  • RS0113184">9 Ob 257/00k
    Entscheidungstext OGH 10.01.2001 9 Ob 257/00k
    Vgl auch; nur: Die Unterlassung zumutbarer Aufklärungsschritte ist ein vorwerfbarer Sorgfaltsverstoß. (T1)
  • RS0113184">3 Ob 189/05y
    Entscheidungstext OGH 15.02.2006 3 Ob 189/05y
    Vgl auch; nur: Banken verfügen auf Grund ihres höheren unternehmerischen Organisationsgrades über eine Beurteilungsmöglichkeit wirtschaftlicher Gegebenheiten, die die Anlegung eines strengeren Maßstabes rechtfertigt. (T2)
  • RS0113184">6 Ob 199/13b
    Entscheidungstext OGH 20.02.2014 6 Ob 199/13b
    Vgl auch; Beisatz: Der höhere Organisationsgrad von Gebietskörperschaften und die dadurch bedingten Beurteilungsmöglichkeiten von Gegebenheiten rechtfertigen die Anlegung eines strengeren Maßstabs. (T3)
  • RS0113184">10 Ob 21/24x
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 14.05.2024 10 Ob 21/24x
    Beisatz nur wie T3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113184

Im RIS seit

25.03.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten